Häufig gestellte Fragen

Der Aufgabenbereich einer Pflegekraft ist umfangreich. Sie kümmert sich ganzheitlich um die pflegebedürftige Person, um den Haushalt, die Wäsche, die Einkäufe und das Essen. Sie schafft einen strukturierten Tagesablauf und ist ein Gesprächspartner. Sie leistet Hilfestellung bei der Grund -und Intimpflege.
Nein, die Pflegekräfte arbeiten nicht 24 Stunden am Tag. 24 StundenPflege bedeutet, dass die Pflegekraft rund um die Uhr für die pflegebedürftige Person rufbereit ist. Das gewährleistet, dass vor Ort immer jemand ansprechbar ist. Auch nachts.
Ja, die 24 Stunden Pflege ist eine anerkannte Alternative zum Seniorenheim. Die Pflegekraft ist in das Familienleben integriert und beobachtet u. a. die Entwicklung des Gesundheitszustands. Für die Behandlungspflege können jederzeit ambulante Pflegedienste hinzugezogen werden. In diesem Fall arbeiten die 24 Stunden Pflegekräfte auf Wunsch unterstützend mit.
Gerade bei Pflegebedürftigen mit Demenz ist die 24 Stunden Pflege eine sehr gute Lösung. Die Betreuungskraft ist vor Ort. Somit ist die komplette Versorgung des Betroffenen möglich.
Durch unsere persönliche Bedarfsanalyse und unserem persönlichen Kontakt mit den Betreuungskräften ist dies selten der Fall.

Pflege und Betreuung ist eine individuelle und sehr persönliche Aufgabe, in der es unabdingbar ist, dass die Chemie passt. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, kümmern wir uns innerhalb weniger Tage um eine Pflegekraft, die besser passt.
14-tägiges Kündigungsrecht während der gesamten Vertragslaufzeit
Unsere Betreuungskräfte verfügen über eine B1 Bescheinigung, einen Erste Hilfe Kurs, eine Arbeitsschutzunterweisung, eine Hygieneunterweisung speziell im Bezug auf Covid 19, ein polizeiliches Führungszeugnis und sind Haftpflicht und Unfallversichert. Wir führen einmal im Monat Feedbackgespräche mit den Betreuungskräften und Qualitätsgespräche mit den Kunden durch um Anpassungen ggf. vorzunehmen.
Nein, da wir einen Festpreis vereinbaren. Das hießt, wir berechnen keine zusätzlichen Kosten für den Transfer der Betreuungskraft und auch keine Feiertagszuschläge.
Dienstleistungsvertrag

Der Dienstleistungsvertrag beinhaltet alle Informationen für den Einsatz einer Betreuungs- /Pflegekraft in deutschen Privathaushalten. Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen der Familie und der ausländischen Entsendefirma geschlossen. Er regelt u. a. die Unterbringung, Verpflegung, Vergütung, Arbeitszeit, 40 Wochenstunden, Freizeit, Aufgabenbereich, Unterbrechung, Kündigung etc. Wir möchten darauf hinweisen, dass Angebote, bei denen eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden oder weniger vereinbart werden, nicht seriös sind.

Beratungs- und Vermittlungsvertrag

Dieser Vertrag beinhaltet die Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Seniorenpflege4you. Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden und Seniorenpflege4you geschlossen.
Die Nutzung des privaten PKW durch die Pflege-/Betreuungskraft erfolgt ausschließlich auf Risiko des Fahrzeughalters bzw. Fahrzeugeigentümers.

Werden Schäden verursacht, gehen diese zulasten des Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugeigentümer.

Tipp: Passen Sie die Kasko Versicherung bei Bedarf entsprechend an.
Kost und Logis sind frei.

Die Betreuungskraft kann entscheiden, welche handelsüblichen Nahrungsmittel und Getränke sie verzehren möchte.

Es handelt es sich hier um handelsübliche Nahrungsmittel und Getränke.

Es kann nicht vorgeschrieben werden, in welcher Menge Nahrungsmittel verzehrt werden.

Die Betreuungskraft darf sich an Speisen und Getränken bedienen.

Kosmetik- und/oder Hygieneartikel für die eigene Nutzung kauft die Betreuungskraft auf eigene Rechnung.
Die Betreuungskraft ist verpflichtet, den ihr ausgehändigten Barbetrag im Namen der Familie treuhänderisch zu verwalten und ein Haushaltsbuch zu führen.

Für jede Ausgabe ist ein entsprechender Beleg dem Haushaltsbuch beizufügen.

Eine Ausgabe, die nicht belegt werden kann, muss von der Betreuungskraft erstattet werden.

Unsere Empfehlung ist: mindestens einmal im Monat das Haushaltsbuch, die Belege und das Ausgabeverhalten zu überprüfen.

Bestehen Bedenken an der korrekten Führung der Haushaltskasse, informieren Sie uns bitte schnellstmöglich.
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