Kosten für eine polnische Pflegekraft in der 24-Stunden-Pflege
Die Höhe der Aufwendungen für die 24-Stunden-Betreuung/Pflege hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die monatlichen Kosten für die Pflegedienstleistungen richten sich nach dem gewünschten Niveau der Sprachkenntnisse, den Anforderungen der Betreuungssituation vor Ort und den Qualifikationen/Erfahrungen der Betreuungskraft.
Die Kosten können wir Ihnen nennen, wenn wir uns vor Ort ein genaues Bild von der Situation gemacht und die Anforderungen besprochen haben.
Beispiel Tabelle
Monatliche Kosten der 24-Stunden-Betreuungskraft pro Tag 86,00 Euro x 30 Tage 2.580,00 €
*Das Berechnungsbeispiel bezieht sich auf die durchschnittlich in Anspruch genommene Leistung.
** Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des§ 37 SGB XI vorliegen.
*/** Wegen der Einzelheiten sprechen sie mit Ihrer Pflegeversicherung/ Steuerberater. Lassen Sie sich individuell beraten. Bei der Beantragung aller Zuschüsse unterstützen wir Sie gerne.
In den monatlichen Kosten für eine polnische Pflegekraft sind anfallende Gebühren wie Steuern, Krankenversicherung, Sozialabgaben und Fahrtkosten enthalten. Unsere Angebote beinhalten den Mindestlohn und die zeitgenaue Tätigkeitsbeschreibung inkl. Dokumentation.
Vermittlungs- und Betreuungshonorar
Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Bei Beauftragung einer Pflegekraft aus Polen über Seniorenpflege4you ist ein Betreuungshonorar von 590 Euro zu leisten.
Dieses Honorar enthält die Betreuung, die komplette Administration, die Hilfestellung bei Problemen, Unterstützung beim Wechsel einer Betreuungskraft, Vertragsanpassungen, Vertragswechsel, Versorgung und Organisation in Zusammenarbeit mit der polnischen Agentur. Dies gilt bis zu einem Jahr.
Das Honorar ist bei Vertragsabschluss oder bei unmittelbar bevorstehender Ankunft der Betreuerin aus Polen fällig. Bei Weiterführung oder Verlängerung eines Vertrages über 12 Monate hinaus wird der Jahresbetrag erneut fällig
Die von Seniorenpflege4you vermittelten Betreuerinnen und Pflegekräfte sind bei einer polnischen Firma fest angestellt und kommen mit einer gültigen A1 Bescheinigung nach Deutschland. Diese Bescheinigung wird bei der ZUS (Rentenversicherungsträger) in Polen beantragt und ausgestellt. Das Formular bestätigt die Legalität der Beschäftigung im Gastland und gilt als Nachweis für die Sozialversicherung innerhalb der EU-Staaten.
Konkrete Preise von Seniorenpflege4you finden Sie auf der Seite >Preise.